Unser Lieferantenkodex
für eine transparente und nachhaltige Partnerschaft
Einleitung
Die Wimex Gruppe sieht es als ihre Mission, nachhaltig und innovativ zu wirtschaften, um eine lebenswerte Zukunft für alle zu schaffen. Dabei handeln wir stets gemäß unserer Werte Integrität, Verantwortung und Ambition. Wer den Anspruch ernst nimmt, integer und verantwortlich zu handeln, sich den rechtlichen wie auch hohen ethischen Standards verpflichtet sieht, der darf damit nicht an Unternehmens- oder Landesgrenzen halt machen. Vielmehr muss er seine Lieferkette so umfassend wie möglich in die Verantwortung nehmen.
Daher erwarten wir von allen Beteiligten in der Wertschöpfungskette der Wimex Gruppe, die nachfolgenden Mindeststandards einzuhalten. Auf diese Weise schaffen wir Vertrauen in unsere Produkte und Leistungen, und wir vermeiden vorausschauend rechtlich problematische oder für Gesellschaft, Umwelt und das Unternehmensimage schädliche Situationen.
Geltungsbereich
Dieser Lieferantenkodex legt den Mindeststandard für die Lieferanten der Wimex Gruppe fest. Dabei erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie in ihrer eigenen Lieferkette ebenfalls auf die Einhaltung von Standards achten, die mindestens den Anforderungen unseres Kodex entsprechen.
Unsere Lieferanten bekennen sich zudem zu den jeweils geltenden nationalen Gesetzen, industriellen Mindeststandards und sonstigen relevanten Regelungen. Im Konfliktfall haben gesetzliche Regelungen Vorrang vor unserem Lieferantenkodex.
GRUNDSÄTZE
Allgemein
Unsere Grundsätze orientieren sich unter anderem an den einschlägigen Prinzipien des UN Global Compact, dem Base Code Ethical Trading Initiative (ETI) und der Normen der International Labor Organisation (ILO).
Tierschutz
Unabhängig vom Sitz unserer Geschäftspartner erwarten wir die Einhaltung der Grundprinzipien des Tierschutzes, wie sie im deutschen Tierschutzgesetz (TierSchG) niedergelegt sind. Wir und unsere Partner bekennen uns zur Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf und vertreten ohne Kompromisse insbesondere die Prinzipien des TierSchG, dass…
- niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen darf,
- das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden muss,
- die Möglichkeit zur artgerechten Bewegung nicht so stark eingeschränkt werden darf, dass dem Tier Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden entstehen,
- der Tierhalter über Kenntnisse und Fähigkeiten für die angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tiers verfügen muss.
Umweltschutz
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass Sie im Hinblick auf Umweltbelastungen Ihres Wirtschaftens und ihrer Lieferkette dem Vorsorgeprinzip folgen. Das bedeutet, dass sie auch ohne Vorliegen des endgültigen wissenschaftlichen Beweises in allen Handlungen die nach vorliegendem Kenntnisstand umweltfreundliche Option wählen. Durch den Einsatz umweltfreundlicher Stoffe, Prozesse und Technologien sind unnötige Belastungen der Umwelt zu vermeiden. Unsere Lieferanten sollen gemeinsam mit uns kontinuierlich auf die Verbesserung des Umweltschutzes und die Schonung der natürlichen Ressourcen, insbesondere Boden, Energie und Wasser, hinarbeiten. Der Einsatz von Medikamenten, Dünger und Pflanzenschutzmitteln darf nur im Rahmen des objektiv notwendigen erfolgen. Unsere Lieferanten sollen Abfall vermeiden, sowie Recycling und Recyclingfähigkeit von Produkten und Verpackungen fördern. Die Wimex Gruppe bevorzugt bei sonst gleichen Konditionen Lieferanten, die Klimaneutralität ihres Wirtschaftens bzw. ihrer Lieferkette nachweisen.
Korruption
Korruption in jeder Form, also Bestechung und Bestechlichkeit sowie Vorteilsgewährung und -annahme, ist verboten. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten keinesfalls persönliche Vorteile annehmen oder gewähren, einfordern oder anbieten, um Geschäftsvorteile, beschleunigte Bearbeitung, Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen zu erwirken oder zu gewähren. Als Vorteile verstehen wir neben direkten oder indirekten finanziellen Zuwendungen auch sonstige Vergünstigungen, die einen angemessenen, üblichen Rahmen überschreiten oder – unabhängig davon – den Eindruck der Beeinträchtigung unabhängiger und objektiver Entscheidungen erwecken könnten.
Die gelegentliche Annahme und Gewährung von kleinen Geschenken mit geschäftlichem Hintergrund erachten wir bis zu einem Nettowert von 50 Euro pro Person und Jahr als unbedenklich. Bewirtungen und Einladungen zu Veranstaltungen mit geschäftlichem Hintergrund sind ebenfalls unbedenklich, wenn sie den landesüblichen, angemessenen Rahmen nicht überschreiten.
Geldgeschenke oder sonstige Zuwendungen, bei denen der finanzielle Wert im Vordergrund steht, sind aber in jedem Fall untersagt. Ebenso sind Zuwendungen an Bedienstete öffentlicher Stellen oder deren persönliches Umfeld verboten. Ausgenommen sind nur Trinkgelder bis 15 Euro. Gegebenenfalls strengere Auflagen der Gegenseite sind zu respektieren.
Grundrechte
Jede Form von Zwangsarbeit ist untersagt. Niemand darf durch Gewalt, Drohungen oder das Einbehalten von Gehalt, Sozialleistungen, Dokumenten oder Eigentum zur Arbeit oder zum Eingehen eines Beschäftigungsverhältnisses gezwungen werden. Kein Beschäftigter darf physischer oder psychischer Misshandlung, unmenschlicher Behandlung oder persönlicher Belästigung ausgesetzt sein.
Ebenfalls ist Kinderarbeit untersagt. Unsere Lieferanten dürfen keine Personen beschäftigen, die jünger als 15 Jahre sind. Schulpflichtige Personen dürfen nicht zu Arbeit beschäftigt werden, die dazu geeignet ist, den Schulbesuch zu behindern. Strengere nationale Regelungen zum Jugendschutz haben selbstverständlich Vorrang.
Die Arbeitnehmer dürfen nicht aufgrund von Herkunft, Religion, Alter, Behinderung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Familienstand, politischer Überzeugung, gewerkschaftlicher Zugehörigkeit oder anderen persönlichen Merkmalen diskriminiert werden.
Die Wimex Gruppe erwartet, dass ihre Lieferanten die Chancengleichheit aller Beschäftigten fördern und auf den Abbau von bestehender Ungleichbehandlung hinarbeiten. Wir erwarten, dass unserer Lieferanten das Recht ihrer Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen respektieren.
Arbeitsbedingungen
Unsere Lieferanten müssen sicherstellen, dass die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten an den Arbeitsplätzen gewährleistet sind. Dazu sind geeignete Maßnahmen zur Arbeitssicherheit zu implementieren und die Beschäftigten darüber zu informieren. Neben der Einhaltung aller maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben erwarten wir als Mindeststandard adäquat ausgestattete und beleuchtete Arbeitsplätze, gekennzeichnete und nutzbare Notausgänge, Zugang zu sauberem Trinkwasser, zu sauberen Sanitäreinrichtungen und zu medizinischer Notversorgung.
Auch erwarten wir, dass der Lieferant alle notwendigen Maßnahmen in seinem Bereich der Wertschöpfungskette trifft, um sowohl seine als auch unsere Beschäftigten, wie auch unsere Kunden und die Endverbraucher vor Gefahren durch Krankheitserreger, Verunreinigungen und Fremdkörper in den Produkten zu schützen.
Arbeitszeit und Löhne
Unsere Lieferanten haben mit den Beschäftigten Arbeitsverträge im Rahmen des jeweils geltenden nationalen Rechts zu schließen. Ebenso sind bei den maximal zu leistenden Arbeitsstunden pro Tag und pro Woche die geltenden gesetzlichen Regeln einzuhalten. Unser Mindestanspruch ist, dass Beschäftigte im Durchschnitt nicht mehr als 48 Wochenarbeitsstunden, mit Überstunden nicht mehr als 60 Wochenstunden arbeiten, Mehrarbeit freiwillig erbracht und regelmäßig vergütet wird, sowie Beschäftigten innerhalb von 7 Tagen mindestens ein arbeitsfreier Tag zusteht.
Als Untergrenze für Lohn- und Zusatzleistungen einer normalen Arbeitswoche gelten die gesetzlich geforderten, tarifvertraglich vereinbarten und branchenüblichen Minima. Es sollen Löhne gezahlt
werden, die zur Deckung der Lebenshaltungskosten ausreichen. Die Beschäftigten unserer Lieferanten erhalten ihre Löhne regelmäßig, vollständig und pünktlich. Einbehalt von Leistungen zur disziplinarischen Steuerung ist nicht zulässig, sofern nicht gesetzlich explizit vorgesehen.
Prüfung und Sanktionen
Die Wimex Gruppe behält sich vor, bestehende und neue Lieferanten hinsichtlich der Einhaltung unserer Standards zu überprüfen. Von den Lieferanten erwarten wir eine konstruktive und ehrliche Mitwirkung bei der Prüfung. Bei fehlender Unterstützung oder wenn uns Fehlverhalten im Sinne dieses Lieferantenkodex offenbar wird, behalten wir uns vor, nach angemessener Information und Fristsetzung die entsprechenden Vertragsverhältnisse zu beenden.
Inkrafttreten und Änderungsdienst
Dieser Lieferantenkodex tritt mit dem 01.01.2021 in Kraft. Er wird auf der Webseite der Wimex Group veröffentlicht. Wir behalten uns vor, den Inhalt des Lieferantenkodex in unserem Ermessen zu überprüfen, zu ändern und zu erweitern.
Meldung von Verstößen
Hinweise auf Verstöße gegen diesen Lieferantenkodex können entweder per E-Mail an nachhaltigkeit@wimex-group.com geschickt werden, oder – auch anonym – postalisch an folgende Adresse gesendet werden:
Nachhaltigkeitsteam
Wimex Agrarprodukte Import & Export GmbH
Peter-Henlein-Straße 1
93128 Regenstauf
Alle Hinweise werden vertraulich behandelt.